Beratung nach § 16 Abs. 2 SGB II

Nicht erwerbstätige Frauen, die am Jobcenter angeschlossen sind, können nach § 16 Abs. 2 SGB II psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen. Ein Anspruch liegt vor, wenn sie aufgrund von psychosozialen Schwierigkeiten keine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Für sie selbst entstehen keine Kosten.

Die Ansprechpartner*innen und Fallmanager*innen der Jobcenter haben Listen mit  verschiedenen Beratungsstellen, mit denen es eine Kooperation gibt. Aus diesen Beratungsangeboten können sie sich eine passende Einrichtung für ihr Anliegen aussuchen.

Das Ophelia Beratungszentrum hat eine Kooperationsvereinbarung mit der Region Hannover/ ARGE und bietet daher gewaltbetroffenen Frauen, die beim Jobcenter angebunden sind,  eine entsprechende Beratung an. Der Umfang beträgt bis zu 20 Stunden an. Die Termine finden im Beratungszentrum stand und werden individuell festgelegt. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie diese Möglichkeit vom Jobcenter haben. Unsere Telefonnummer 0511 724 0505

Bitte beachten Sie: Im Rahmen der Vereinbarung sind wir verpflichtet, die Inanspruchnahme sowie grob umrissen die Ziele der einzelnen Beratungsprozesse an das Jobcenter zurückzumelden. Aber: Beratungsinhalte und Themen werden nicht weiter gegeben. Hier gilt nach wie vor unsere Schweigepflicht.