Beratung nach § 16 Abs. 2 SGB II

Nicht erwerbstätigen Menschen, die vom Jobcenter betreut werden, steht nach § 16 Abs. 2 SGB II psychosoziale Beratung zu, sofern ein entsprechendes Hemmnis der Erwerbstätigkeit entgegensteht.

Die Ansprechpartner*innen und Fallmanager*innen der Jobcenter legen Listen mit in Frage kommenden Beratungsstellen vor, aus denen die Klientinnen sich die ihnen passend erscheinende auswählen können. Die Beratung ist kostenfrei.

Auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit der Region Hannover/ ARGE bietet Ophelia Langenhagen e. V. gewaltbetroffenen Frauen eine entsprechende Beratung im Umfang von bis zu 20 Stunden an.

Im Rahmen der Vereinbarung sind wir verpflichtet, die Inanspruchnahme sowie grob umrissen die Ziele der einzelnen Beratungsprozesse an das Jobcenter zurückzumelden. Beratungsinhalte werden nicht weiter gegeben.