BISS-Beratung

Angelehnt an den Vorgaben des Landes Niedersachsen umfasst die BISS Beratung (Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt) folgende Punkte:

  • proaktive Kontaktaufnahme: nach einem Einsatz im Kontext häuslicher Gewalt erhalten wir durch die Polizei das Einsatzprotokoll. Daraufhin nehmen wir telefonisch – bzw. wo dies nicht gelingt schriftlich – mit der betroffenen Frau Kontakt auf und bieten ihr unsere Unterstützung an. Diese kann sie annehmen, aber auch ablehnen.
  • telefonische oder persönliche Beratung,
  • Hilfestellung zur Erhöhung von Schutz und Sicherheit für die Frau und ihre Kinder (individuelle Sicherheitsplanung)
  • Information und Unterstützung nach einem Platzverweis, einer Anzeige oder vorläufigen Festnahme des Täters sowie nach einer erfolgreichen Intervention durch die Polizei,
  • Information über weitere rechtliche Schritte vor allem im Hinblick auf zivilrechtliche Schutzanordnungen (z. B. Gewaltschutzantrag, Wohnungszuweisung, Betretungs- und Belästigungsverbote)
  • psychosoziale Krisenintervention durch Unterstützung und Beratung (auch im Hinblick auf die Situation der Kinder) sowie ggf. Weitervermittlung an andere Einrichtungen wie z. B. Frauenhäuser

Das Land Niedersachsen fördert seit 01.01.2006 flächendeckend in allen Polizeiinspektionen Beratungsstellen für Beratung und Erstintervention bei häuslicher Gewalt. In der Region Hannover hat der BISS-Verbund bestehend aus der AWO Region Hannover, das Frauenzentrum Laatzen mit der Beratungsstelle Donna-Clara für Frauen und Mädchen in Gewaltsituationen und Ophelia Beratungszentrum für Frauen und Mädchen mit Gewalterfahrung e.V. in Langenhagen diese Aufgabe übernommen.

Das Ophelia Beratungszentrum ist im BISS-Bereich zuständig für die Polizeikommissariate Langenhagen, Wedemark, Burgwedel und Isernhagen.