Du findest nachfolgend Infos zu diesen Themen:
- Tatort Internet
- Sexualisierte Gewalt im Netz
- Cybergrooming
- Wer ist betroffen?
- Strafbarkeit von Cybergrooming
- Wie kann ich mich schützen?
- Ich möchte eine Person treffen, die ich nur aus dem Netz kenne
- Was ist Mobbing?
- Was ist Cybermobbing?
- Was kann ich gegen Cybermobbing tun?
- Was ist Sexting?
- Was sind Loverboys?
- Tipps, wenn eine Freundin betroffen ist
- Cybergrooming
- Du kannst dich beraten lassen
Tatort Internet
Digitale Medien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ob am Rechner, Tablet oder Smartphone: Wir sind viel im Netz unterwegs. Auch der Austausch über Nachrichtendienste sind für viele selbstverständlich. In soziale Netzwerken wie Instagram, Snapchat, TikTok, Facebook und Portale wie YouTube können wir als User immer einfacher Content erstellen, mit uns mit anderen austauschen und Freund*innen und Fremde am eigenen Leben teilhaben lassen.
Die Reichweite und Möglichkeiten des Internets bergen aber auch Gefahren. Sie werden missbraucht für grenzüberschreitendes und gewaltvolles Verhalten. Soziale Netzwerke können daher ebenso Tatorte für (sexualisierte) Gewalt, Mobbing, Stalking, Grooming oder Sexting sein. Vor allem junge und unwissende Nutzer*innen können in virtuellen Räumen unangenehme Erfahrungen machen.
So ist der einfache Zugang zu digitalen Plattformen auch für potentielle Tatpersonen von Vorteil. Sie profitieren von der Anonymität und Reichweite sozialer Netzwerkwerke sowie den (häufig) fehlende Kontrollmechanismen. Da nur virtuell miteinander kommuniziert wird, handelt es sich im Netz um eine „blinde“ Interaktion. Die Gewissheit, wer mit wem in Kontakt tritt, fehlt. Anders als in der realen Welt und mit direkter körperlicher Anwesenheit, kann ich mir nicht sicher sein, mit wem ich eigentlich kommuniziere. Profilbilder können bearbeitet oder aus dem Internet kopiert und dann benutzt werden. Angaben zur Person wie Alter, Geschlecht, Aussehen können erfunden sein. Das solltest du immer mitdenken, wenn du dich im Netz bewegst und neue Kontakte kennenlernst.
Für Tatpersonen hat das Handeln im Netz daher viele Vorteile: Sie können ihre wahre Identität verbergen und sich ein „fake“-Profil erstellen, z. B. ein anderes Geschlecht auswählen, sich jünger oder älter oder auch attraktiver darstellen. Sie müssen für eine Kontaktaufnahme nicht einmal aus dem Haus gehen. Die Hemmschwelle, Übergriffe auszuüben, ist dadurch geringer als stünde man sich im realen Leben von Angesicht zu Angesicht gegenüber. Zudem bedingen technische Möglichkeiten, dass Tatpersonen meist nur schwer identifiziert werden können, z. B. wenn sie öffentliche Rechner nutzen oder aus dem Darknet agieren.
Im folgenden Text stellen wir ein paar ausgewählte Formen digitaler bzw. sexualisierter Gewalt vor, die in der digitalen Welt inzwischen leider verbreitet sind und geben Hinweise, wie man sich schützen kann.
Sexualisierte Gewalt im Netz
Zu sexualisierte Gewalt haben wir hier schon einiges geschrieben. Wie im realen Leben gilt auch im Netz, dass du selbst bestimmst ab wann du ein Verhalten als grenzverletzend und übergriffig empfindest. Im Netz besteht diese sexualisierte Gewalt häufig aus pornografischen und sexualisierten Text- und Bildmaterialien, die ungefragt verschickt und veröffentlicht werden. Auch Aufforderungen sich vor der Webcam nackt zu zeigen, bestimmte Gesten und Handlungen vorzunehmen, gehören dazu.
Als sexuell belästigend kann auch die unerwünschte Kommunikation über verschiedene sexuelle Themen verstanden werden, z. B. aufgedrängte Gespräche über das eigene Sexualleben, sexuelle Erfahrungen oder über das Aussehen des eigenen Körpers. Eine anfänglich harmlos erscheinende Frage, zum Beispiel nach dem eigenen Aussehen kann im Gespräch langsam in sexuelle Themen übergehen. Solche Fragen können zu weiteren Grenzverletzungen in Richtung sexualisierte Gewalt führen, z.B. Cybergrooming oder Teil der Loverboys Strategie sein.
Cybergrooming
Unter Grooming versteht man die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen oder auch Jugendlichen mit Minderjährigen. Übersetzt heißt der Begriff „anbahnen“. Beim Grooming geht es darum über einen längeren Zeitraum nach und nach Vertrauen aufzubauen. Allerdings mit dem Ziel des sexuellen Missbrauchs.
Die Tatperson zeigt dazu zunächst reges Interesse an deinen Problemen, Wünschen und Träumen. Sie gewinnt dein Vertrauen durch viel Verständnis und Zuspruch. Aber auch durch Komplimente, Anerkennung und Aufmerksamkeiten. Der Vertrauensaufbau dient dem Anbahnen realer Treffen. Häufig sollen weder deine Eltern oder Freunde davon wissen. Auch vorher wird schon darauf geachtet, dass euer Kontakt möglichst geheim bleibt. Bei den realen Treffen kann es dann zu sexuellen Übergriffe kommen.
Passiert diese „Anbahnung“ im Netz, spricht man von Cybergrooming. Es unterscheidet sich vom Vorgehen und Ziel nicht sehr vom Grooming in der realen Welt. Der Täter (oder die Täterin) hat jedoch mehr Möglichkeiten seine (ihre) Identität länger geheim zuhalten und sich z.B. jünger auszugeben. Beim Cybergrooming wird der Kontakt über Chatforen, online Spiele-Plattformen und soziale Netzwerke hergestellt. Danach wird häufig der Wunsch geäußert auf andere Dienste zu wechseln, um Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen. Dieser Schritt ist ein erstes Signal, um aufmerksamer zu sein!
Zwar kann der Austausch von privaten Kontaktdaten wie z.B. Handynummern auf dich erstmal vertrauenserweckend wirken. Aber die Tatperson kann auch dadurch ihre wahre Identität weiterhin geheim halten. Auch Fotos müssen nicht der Wahrheit entsprechen und können kopiert sein. Daher sei auch du vorsichtig damit, was und wieviel du preisgibst und teilst.
Wenn du dich unwohl fühlst und bedrängt, weil dieser Kontakt dir sexualisierte Nachrichten schreibt oder (Nackt-)Fotos von dir möchte, dann vertrau dich jemandem an. Denn: Minderjährige zu sexuellen Handlungen in der realen und digitalen Welt zu überreden ist strafbar und ganz und gar nicht ok.
In diesem Kontext ist auch Loverboy-Methode zu erwähnen. Sie richtet sich an Mädchen und junge Frauen, die durch das Vortäuschen einer Liebesbeziehung in die Zwangsprostitution gedrängt werden. Das klingt erstmal unglaublich, passiert aber immer wieder. Mehr Informationen von uns dazu findest du hier.
Zu Cybergrooming findest du weitere Informationen zum Beispiel beim Bundeskriminalamt und bei klicksafe.de sowie der polizeilichen Gewaltprävention.
Wer ist betroffen?
Im Jahr 2023 wurden 2580 Fälle von Cybergrooming in der bundesweiten Kriminalstatistik erfasst. Die Dunkelziffer liegt aber vermutlich viel höher, da nicht alle Übergriffe und Anbahnungen zur Anzeige gebracht werden. Das zeigt auch eine Studie der Landesmedienanstalt NRW von 2021. Demnach ist jedes 4. Kinder zwischen 8 und 18 Jahren schon mal nach einer Verabredung über das Internet gefragt wurde. Deutlich wurde in dieser Befragung, dass mit zunehmenden Alter die Wahrscheinlichkeit Cybergrooming zu erfahren steigt. Im Alter von 16-18 Jahren sind es bereits 37%, die laut dieser Studie betroffen waren. Weitere Ergebnisse der Studie findest du hier
Strafbarkeit von Cybergrooming
Cybergrooming wird als Form des sexuellen Missbrauchs verstanden und ist in Deutschland daher verboten (§176 StGB). Täter*innen, die im Internet Kinder und Jugendliche mit sexueller Absicht bedrängen, müssen mit einer Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen.
Nach dem Bundeskriminalamt zählen folgende Handlungen darunter:
- Dem Kind wird pornografisches Material gezeigt
- Das Kind soll zu sexuellen Handlungen motiviert werden, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll.
- Der Täter will Missbrauchsdarstellungen herstellen oder in seinen Besitz bringen (§ 184b Absatz 1 Nummer 3 oder § 184b Absatz 3).
Wichtig ist, dass allein die Anbahnung und die Absicht einer sexuellen Handlung für eine Strafbarkeit ausreicht.
Wie kann ich mich schützen?
Inzwischen gibt es bei vielen sozialen Netzwerken die Möglichkeit seine Privatsphäre in einem gewissen Rahmen zu schützen. Dafür muss man sich etwas näher mit den Einstellungen beschäftigen. Bei Instagram findet man z.B. hier einige Hinweise, wie man sein Profil schützen kann und nur seinen Kontakten freigibt. Damit kannst du dich schon etwas schützen.
Diese Einschränkung der Reichweite ist jedoch manchmal gar nicht gewollt und damit kann jeder auf Bilder, Videos etc. zugreifen. Das muss dir bewusst sein, wenn du selber postest. Denk immer daran, dass deine Bilder und Videos nicht nur gesehen, sondern auch geteilt werden können. Willst du das wirklich? Denn damit verlierst du die Kontrolle darüber. Daher solltest du gut überlegen, was du wirklich hochlädst. Es sollten vor allem möglichst anonymisierte, unbedenkliche Inhalte sein, die sich im Zweifelsfall auch deine Oma anschauen kann.
Das Internet vergisst nichts, viele Dinge kann man auch nach Jahren noch finden.
Wichtige persönliche Informationen wie Handynummer, E-Mail oder Privatadresse gehören nicht ins Netz. Auch wiederkehrende Termine und Routinen in deinem Alltag sowie Verabredungen – wann und wo – sollten nicht in Beiträgen, Kommentaren oder ähnlichem veröffentlicht werden. Dadurch vermeidest du ungewollte Kontaktaufnahmen – sowohl online als auch persönlich.
Ich möchte eine Person treffen, die ich nur aus dem Netz kenne – was soll ich beachten?
Eine Person, die du nicht gut kennst, solltest du nicht in der eigenen Wohnung oder einem unbekannten und einsamen Ort das erste Mal treffen. Das Profil im Netz muss nicht der Wahrheit entsprechen. Daher ist es sicherer, den ersten Treffpunkt möglichst gut zu kennen und sich tagsüber zu treffen. Ein öffentlicher Ort wie z.B. ein Café ist belebter und damit auch sicherer, denn es gibt andere Menschen, die im Notfall reagieren können. Hilfreich ist auch, wenn du dich in der Gegend gut auskennst und dann auch bewusst einsame Plätze z.B. beim Spaziergang meiden kannst.
Um dich weiter abzusichern, kann du deine Eltern oder Freundinnen über das Treffen (Treffpunkt und Uhrzeit) informieren. Möglich ist auch sie um einen Anruf zwischendurch zu bitten, um zu hören, ob alles in Ordnung ist.
Für einen sicheren Weg nach Hause gibt es inzwischen auch digitale Unterstützung. Über Begleit-Apps wie Way-Guard oder SafeNow kannst du deinen Standort mit bestimmten Kontakten teilen oder auch dich online begleiten lassen. Ähnlich funktioniert das Heimwegtelefon. Unter 030/12074182 erreichst du ab 21 Uhr bis 24 Uhr bzw. von Freitag auf Samstag auch bis 3 Uhr Mitarbeiter*innen, die dich am Telefon auf den Weg nach Hause begleiten.
Was ist Mobbing?
Der Begriff Mobbing kommt aus dem Englischen und bedeutet jemanden anpöbeln. Dies geschieht gezielt, das heißt mit Absicht und immer wieder. Beschimpfungen, Lästereien sowie Lügen verbreiten, Sachen wegnehmen oder kaputt machen, aber auch das Ignorieren einer Person sind mögliche Anzeichen von Mobbing. Mobbing ist psychische also seelische Gewalt und tritt häufig in Kombination mit körperlicher Gewalt wie Schubsen, Stoßen etc. auf.
Mobbing kann von einzelnen ausgehen, aber auch von einer Gruppe, die man z.B. in der Schule, im Verein, bei der Arbeit regelmäßig trifft. Betroffenen können durch Mobbing verunsichert werden, Angstzustände und Schlafstörungen bekommen.
Mobbing findet aber nicht nur in der direkten Begegnung statt, sondern immer häufiger auch im Netz. Man spricht dann von Cybermobbing.
Was ist Cybermobbing?
Cybermobbing wird auch als Cyberbullying bezeichnet und ist das bewusste Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen durch digitale Kommunikationsmedien wie sozialen Netzwerken oder Messenger Diensten. In diesen wird die betroffen Person wiederholt mit verletzenden Nachrichten konfrontiert. Auch das Verbreiten von Lügen und Gerüchten sowie der Ausschluss aus Chat-Gruppen gehören zum Cybermobbing dazu. Das heißt auch, dass Cybermobbing nicht immer von Unbekannten ausgeht.
Das besondere am Cybermobbing – im Unterschied zum Mobbing – ist fehlende räumliche Begrenzung. Cybermobbing ist räumlich und zeitlich unbegrenzt. Es gibt keinen Schutzraum wie z.B. das eigenen Zuhause, in dem die betroffene Person sich sicher fühlt und durchatmen kann.
Ein ähnliches Phänomen, dass vor allem sehr geballt und in Form von verletzenden Kommentaren in Online-Foren, sozialen Netzwerken oder unter Blogs verbreitet ist, ist Hatespeech. Beleidigungen, Hasskommentare und diskriminierende Äußerungen sowie Aufrufe zu Gewalttaten werden ebenso wie Bilder dazu eingesetzt Menschen massiv zu verunsichern und einzuschüchtern. Hatespeech richtet sich häufig gegen bestimmte Gruppen und deren Anhänger*innen. Die mögliche Anonymität im Netz führt dazu, dass häufiger und enthemmter Beiträge kommentiert werden. Mehr dazu hier .
Was kann ich gegen Cybermobbing tun?
Cybermobbing ist kein Streich, sondern kann zur Anzeige gebracht werden. Dazu ist es wichtig, Fotos bzw. Screenshots der Nachrichten und Bilder zu speichern. Beleidigung nach §185 StGB, Verleumdung oder üble Nachrede (§187 bzw. 186 StGB) können mögliche Tatbestände sein.
Direkter kannst du auf Cybermobbing reagieren, indem du die entsprechenden Kontakte aus deinen Netzwerken sperrst und auf beleidigende Nachrichten ignorierst. Letzteres ist oft gar nicht so einfach. Daher ist es hilfreich, sich jemandem anzuvertrauen oder eine Beratungsstelle aufzusuchen. Auf hate aid findest du weitere Informationen zum Thema digitale Sicherheit.
Was ist Sexting?
Der Ausdruck Sexting setzt sich aus den beiden englischen Wörtern sex und texting zusammen und bezeichnet den Austausch selbst produzierter, intimer bzw. erotischer Fotos von sich oder anderen via Computer oder Smartphone. Sexting kann Teil einer bestehenden Paarbeziehung sein und ist per se nicht unbedingt gefährlich. Voraussetzung ist eben, dass beide Partner*innen sich damit wohl fühlen und die Bilder vertraulich bleiben.
Unangenehm wird Sexting erst, wenn es zu einem Missbrauch kommt. Das heißt, wenn intime Fotos entweder unwissentlich erstellt oder ohne Einverständnis verbreitet werden. Manchmal dauert es , bis die/ der Betroffene davon überhaupt erfährt.
Gerade intime Fotos sind sehr persönlich, daher sitzt die Verletzung im Falle eines Missbrauchs dieser tief.
Wichtig ist auch in diesem Fall, dass du dir nicht die Schuld dafür gibst, was passiert ist. Die Tatperson hat dein Vertrauen missbraucht und sich grenzüberschreitend verhalten.
Du kannst den Anbieter über den die Fotos verschickt wurden, kontaktieren und um Löschung der Aufnahmen bitten. Im Impressum findest du meistens Kontaktdaten. Wenn es sich um kinder- oder jugendpornografische Bilder handelt, muss auch die Polizei verständigt werden.
Was sind Loverboys?
Über die Loverboys-Methode hatten wir oben schon kurz berichtet.
Als Loverboys werden in diesem Kontext Männer bezeichnet, die über das Internet Kontakt zu viel jüngeren Mädchen aufnehmen. Sie täuschen eine Liebesbeziehung vor, um die Mädchen in die Zwangsprostitution zu drängen. das passiert nicht von heute auf morgen, sondern ist ein längerer Prozess. Sie suchen sich häufig gezielt unsichere, schüchterne Mädchen aus.
Die Loverboys können wie beim Cybergrooming Online-Foren und soziale Netzwerke für die Kontaktaufnahme nutzen. Häufig wird nicht deutlich, dass es sich um einen viel älteren Mann handelt. Er macht Komplimente, zeigt sich interessiert und gewinnt das Vertrauen des Mädchens. Schon hier fängt der Loverboy an, das Mädchen emotional von sich abhängig zu machen und sie möglichst von ihrem sozialen Umfeld zu isolieren. Das passiert häufig dadurch, dass Schwächen und Unwissenheit ausgenutzt werden.
Ähnliches passiert auch, wenn es sich um reale Treffen handelt. Häufig kommen dann noch Geschenke und andere Aufmerksamkeiten dazu. Die Beziehung wirkt zunächst fast normal.
Aber letztlich wird über eine vorgetäuschte finanzielle Notlagen das Mädchen in die Prostitution gedrängt. Über den Sex mit Männern soll es Geld verdienen, um die Schulden begleichen. Die Beziehung verändert sich und das wahre Gesicht des Loverboys zeigt sich nun. Es kommt zu Gewalt, Erpressungen, Drogenkonsum etc., um das Mädchen gefügig zu machen.
Die Loverboys bewegen sich damit strafrechtlich im Bereich des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung. Beides ist strafbar. Hier findest du weitere Informationen dazu.
Für das Mädchen bleiben diese ungewollten sexuellen Erfahrungen nicht ohne psychische und körperliche Folgen. Isolation, depressive Verstimmungen, Schulverweigerung, Drogen und Alkoholkonsum können erkennbare Verhaltensänderungen sein, die mit der gewaltvollen Beziehung zum Loverboy und der Prostitution einhergehen.
Hol dir Unterstützung!
Hilfe findest du bei Beratungsstellen, die für Frauen und Mädchen da sind. Wir beraten Betroffene, aber auch Freundinnen und Angehörige. Unter 0511 724 05 05 kannst du uns erreichen. Wenn du schon in er gewaltvollen Beziehung bist, kannst du auch immer die Polizei informieren.
Wir helfen dir gerne und professionell! Du bist in deiner Situation nicht allein. Viele Mädchen machen Erfahrungen mit Gewalt und nehmen unsere Hilfe in Anspruch. Du kannst einen Termin mit uns ausmachen, allein oder vielleicht mit deiner besten Freundin, ohne dass jemand davon erfährt.
Du kannst uns anrufen und mit uns sprechen – anonym oder unter deinem Namen. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass wir nicht weitertragen, was du uns erzählst, es sei denn, du gibst und dazu die Erlaubnis.
Ophelia Beratungszentrum für Frauen und Mädchen mit Gewalterfahrung e. V.
Kastanienallee 10, 30851 Langenhagen
Telefon: (0511) 724 05 05
E-Mail: info@ophelia-beratungszentrum.de
Jungen können auch Opfer sexueller Ausbeutung von Loverboys werden. Die Anbahnung einer Beziehung verläuft ähnlich wie bei Mädchen. Betroffene Jungen finden Hilfe beim Männerbüro.
Weitere Informationen zum Thema Loverboys findest du unter diesen Links:
- Liebe ohne Zwang
- Bundeskriminalamt: Verdacht des Menschenhandels
- Frauen gegen Gewalt : Merkmale und Tatsachen zum Loverboy
- Aufarbeitungskommission
Weitere Möglichkeiten der Unterstützung gibt es auf unserer Seite Zusätzliche Telefonnummern und Links.