Leitlinien unserer Arbeit

Unsere Leitlinien basieren auf der Geschichte der Frauennotruf-Bewegung in Deutschland, die durch feministische Gesellschaftsananlysen, fortwährende Professionalisierung der Beratungspraxis sowie fachlichen und kollegialen Austausch ihr Profil entwickelt hat (mehr dazu unter Vernetzung).

Ächtung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Unter Gewalt verstehen wir jedes Verhalten, das das persönliche Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frau verletzt – sei es in psychischer, in sozialer, in ökonomischer, körperlicher oder sexueller Hinsicht.

Parteilichkeit und Ganzheitlichkeit der Beratung

Wir vertreten einen parteilich-feministischen, intersektionalen und gesellschaftskritischen Ansatz. Parteilichkeit heißt für uns, Solidarität mit der betroffenen Frau. Im Vordergrund der Beratung steht ihr individuelles Erleben der Gewalt und ihre Anliegen in dieser Situation. Ziel unserer Unterstützung ist es, die Handlungsfähigkeit und Selbstbestimmung der Frau zu stärken.  Dies tun wir, indem wir die aktuellen Lebenssituation berücksichtigen, aber darüber hinaus auch die gesellschaftlichen Bedingungen für Frauen und die ungleiche Verteilung von Ressourcen mitdenken.

Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe

Gewalterleben macht eine Frau zum sogenannten „Opfer“. Dies gilt es für uns gleichermaßen ernstzunehmen als auch zu relativieren. Ziel unserer Beratung ist es, betroffenen Frauen Zugang zu ihren eigenen Ressourcen und Handlungsmöglichkeiten zu schaffen, so dass sie für sich selbst Perspektiven entwickeln und umsetzen können („empowerment“).

Freiwilligkeit

Die Entscheidung über Art und Umfang der Beratung liegt bei den Rat suchenden Frauen selbst – von unserer Seite geschieht nichts gegen ihren Willen. Sie ist Expertin ihrer Situation und ihrer Bedürfnisse.
Das gilt auch für die Frauen/Gewaltopfer, mit denen wir im Rahmen unserer BISS-Arbeit (Erstintervention bei häuslicher Gewalt) von uns aus Kontakt aufnehmen.

Vertraulichkeit und Anonymität

Beraterinnen unserer Einrichtung unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 StGB). Alle Beratungsinhalte werden streng vertraulich behandelt. Auch müssen Frauen, die sich an uns wenden, nicht ihre Identität preisgeben. Dieses Anonymitätspinzip ist eingeschränkt in den Fällen, über die wir im Rahmen unserer BISS-Arbeit (Erstintervention bei häuslicher Gewalt) durch die Polizei verständigt werden. Auch hier jedoch gilt uneingeschränkt, dass keine Beratungsinhalte weitergegeben werden – es sei denn auf ausdrücklichen Wunsch der Frau (Schweigepflichtsentbindung).

Kein eigenständiges Zugangsrecht für Männer

Mit unserer Beratungsstelle bieten wir Frauen einen geschützten Raum. Männer haben daher grundsätzlich kein eigenständiges Zugangsrecht, sondern werden gegebenenfalls an entsprechende Beratungsstellen weiter verwiesen. Als Angehörige oder Bezugspersonen können Männer auf Wunsch der Klientinnen und nach Absprache mit den Beraterinnen vorübergehend in den Beratungsprozess mit einbezogen werden.

Wir arbeiten ohne parteipolitische oder konfessionelle Bindung.

Träger der Beratungsstelle ist der als gemeinnützig und mildtätig anerkannte eingetragene Verein Ophelia Beratungszentrum für Frauen und Mädchen mit Gewalterfahrung e. V.